Click here for English version.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma:
Bartels Media GmbH
Fleischstraße 17
54290 Trier
Deutschland
(nachfolgend: BARTELS MEDIA) an bzw. gegenüber Kunden (nachfolgend: ANWENDER).
Allgemeines
Unser Onlineshop wird von PayPro Global betrieben, der für Onlinekäufe Ihr Vertragspartner ist.
BARTELS MEDIA liefert ausschließlich an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Diese Bedingungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und BARTELS MEDIA in Bezug auf Ihren Kauf von Produkten oder Dienstleistungen; sie ersetzen alle früheren Zusicherungen, Vereinbarungen oder Bedingungen, die durch Handelsgepflogenheiten oder Brauch impliziert sind. Keine Ergänzung oder Änderung dieser Bedingungen ist uns gegenüber durchsetzbar, sofern sie nicht schriftlich vorliegt und von uns unterzeichnet ist. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des ANWENDERS erkennt BARTELS MEDIA nicht an.
Software von BARTELS MEDIA kann mittels kostenloser Testversionen (kostenfreie Testsoftware) unverbindlich vor Kaufabschluss getestet werden. Die in der jeweils aktuellsten Version der Software enthaltenen Funktionen beschreiben den Leistungsumfang exklusiv. Abweichende oder frühere Beschreibungen und/oder Veröffentlichungen gelten nicht als Beschreibung des Leistungsumfangs.
Diese AGB bezieht die Datenschutzerklärung von BARTELS MEDIA als Vertragsbestandteil ein.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote von BARTELS MEDIA sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – 30 Tage ab Angebotserstellungsdatum verbindlich und danach unverbindlich.
Fehler und Irrtum sind bei der Angebotserstellung vorbehalten. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der Bestätigung durch BARTELS MEDIA.
Softwarelieferung
Nach Zahlungseingang werden Lizenzschlüssel per Email geliefert, mit der die Software über eine Internetverbindung freigeschaltet wird.
Eine gekaufte Lizenz beinhaltet eine Wartungslaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Kaufdatum und endend am Ende des Monats des Folgejahrs.
Wartung umfasst Softwareaktualisierungen ("Updates") und auch neue Hauptversionen, die kostenlos während der Wartungslaufzeit verfügbar sind. Die Wartung beinhaltet keine Schulung, Installation oder Programmierungsberatung.
WICHTIG: Der ANWENDER ist verantwortlich für die lokale Sicherung der Programminstallationsdateien für zukünftige Installationszwecke nach Ablauf der Wartungslaufzeit. BARTELS MEDIA bietet kein Download-Archiv älterer Softwareversionen.
Updates aktualisieren möglicherweise die Datendateistruktur zwecks Unterstützung neuer Funktionen. Dadurch können diese aktualisierten Dateien mit früheren Softwareversionen inkompatibel werden.
Bei einer Wartungsverlängerung, bzw. Erwerb einer kostenpflichtigen neuen Version (Upgrades) erhält der ANWENDER neue Lizenzschlüssel. Die zur Wartungsverlängerung einzureichenden Alt-Lizenzschlüssel werden mit Lieferung der neuen Lizenzschlüssel ungültig.
Von BARTELS MEDIA angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
Für den Fall, daß ein vereinbarter Liefertermin von BARTELS MEDIA um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der ANWENDER berechtigt, BARTELS MEDIA eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Wenn diese überschritten ist, kann der ANWENDER den Auftrag stornieren.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von BARTELS MEDIA nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei BARTELS MEDIA, den Lieferanten von BARTELS MEDIA oder deren Unterlieferanten.
Zahlung und Fristen
Der Kaufpreis ist sofort bei Abschluss des Vertrages fällig. BARTELS MEDIA behält sich die Lieferung und/oder eine jederzeitige Sperrung der Lizenzschlüssel und/oder Gewährung des Nutzungsrechts an der Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Die Lizenz ist kein Abonnement und beinhaltet keine automatisch wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung.
Nutzungsrechte
Pro Lizenz erwirbt der ANWENDER ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an der lizenzierten Software.
Lizenzierung
Bei der Bereitstellung kostenfreier Software von BARTELS MEDIA handelt es sich um Demo-Versionen, die nur zu Anschauungszwecken und zum Test der Software im Rahmen eines reinen Gefälligkeitsverhältnisses bereit gestellt werden. Diese ist bei rein privater Nutzung (während der Nutzung wird keine Vergütung, Gehalt, Einkommen erzielt) kostenlos. Die kostenlose Freeware kann Funktions-/Nutzungseinschränkungen aufweisen.
Definition "Benutzername": Bei Verwendung mit Microsoft Windows ist der Benutzername der Windows Benutzername (dies ist nicht der Microsoft Accountname!). Auf einem Mac ist der Benutzername der Mac Accountname (dies ist nicht der Anmeldename). Der von der Software herangezogene Benutzername kann im Dialogfenster "Über PhraseExpress/ShareMouse/Macro Recorder" eingesehen werden. Wird ein Rechner mit gleichen Benutzernamen von mehreren Personen genutzt, ist eine separate Lizenz pro Person erforderlich.
Macro Recorder für Windows und Mac
Die Software kann auf eine der folgenden Arten lizenziert werden:
- Verwendung auf einem USB Stick: Pro USB Stick ist jeweils eine Lizenz erforderlich.
- Verwendung als Einzelplatzinstallation: Eine Lizenz kann auf bis zu drei Rechnern vom gleichen Benutzer genutzt werden, der auf allen Rechnern den gleichen Benutzernamen verwendet.
PhraseExpress für Windows und Mac
Die Software kann auf eine der folgenden Arten lizenziert werden:
- Verwendung auf einem USB Stick: Pro USB Stick ist jeweils eine Lizenz erforderlich.
- Verwendung als Einzelplatzinstallation: Eine Lizenz kann auf bis zu drei Rechnern vom gleichen Benutzer genutzt werden, der auf allen Rechnern den gleichen Benutzernamen verwendet.
- Verwendung der Software mit einem SQL/PhraseExpress Server: Eine Lizenz ist für jede Benutzeranmeldung am Server erforderlich. Je nach Art der Lizenz ist das Nutzungsrecht als „Named User Lizenz“ oder „Concurrent User Lizenz“ ausgestaltet, d.h. bei einer „Named User Lizenz“ belegt ein namentlich benannter dauerhaft eine Lizenz während bei einer „Concurrent User Lizenz“ die jeweilige Lizenz nach Beendigung der Nutzungshandlung unverzüglich freigegeben wird, so dass sich eine unbestimmte Anzahl von Nutzern die vorhandenen Lizenzen teilen können. Der PhraseExpress Server und der (SQL) Client Manager sind im Kaufpreis der Lizenzen enthalten. Eine Offline-Lizenzierung ist ab 10 Professional/Enterprise Edition Lizenzen erhältlich. In diesem Fall ist zur Lizenzschlüsselregistrierung keine Internetverbindung erforderlich. Bartels Media generiert hierzu Lizenzschlüssel, die für eine spezifische Server Hardware ID gültig sind, die von der Betriebssysteminstallation abhängt. Bei einem Wechsel der Hardware müssen jeweils neue Offline-Lizenzschlüssel generiert werden. Pro Wartungslaufzeit und während einer Wartungslaufzeit ist eine Freischaltungen kostenlos. Für maximal zwei weitere Bereitstellungen wird für pro Bereitstellung von Offline-Lizenzschlüsseln jeweils ein Serviceticket berechnet.
PhraseExpress für iPhone/iPad
PhraseExpress v3 für iOS ist Freeware für privaten und kommerziellen Gebrauch und wird exklusiv von Apple im iTunes AppStore vertrieben und unter deren Bestimmungen lizenziert.
ShareMouse für Windows und Mac
Pro Rechnergruppe, auf dem ShareMouse betrieben wird, ist jeweils eine Lizenz erforderlich. Nur ein einzelner Rechner innerhalb eines Rechnerverbundes wird mit einem Lizenzschlüssel lizenziert.
Lizenzierungsbeispiele:
- Wenn drei Rechner zusammen mit ShareMouse in einem einzelnen Rechnerverbund genutzt werden, dann ist eine einzelne Lizenz erforderlich.
- Wenn je zehn Rechner aufgeteilt in drei Rechnerverbunden (Arbeitsplätzen) genutzt werden, sind drei Lizenzen erforderlich (je eine Lizenz pro Rechnerverbund).
- Wenn ein Rechner abwechselnd in verschiedenen Rechnerverbunden genutzt wird (zum Beispiel entweder im Büro oder zuhause), ist eine einzelne Lizenz für diesen Rechner erforderlich.
Mouse Recorder
Mouse Recorder ist Freeware für privaten und kommerziellen Gebrauch.
Preise
Preisangaben verstehen sich – soweit nicht anders angegeben - in Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Gewährleistung
Die Rechte des ANWENDERS bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, die nachfolgenden Regelungen enthalten abweichende Bestimmungen.
Mängelansprüche des ANWENDERS setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Software in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist und die erkennbaren Mängel gegenüber BARTELS MEDIA angezeigt hat.
Ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige in Textform.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des ANWENDERS beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang auf den ANWENDER.
Die Gewährleistung ist beschränkt auf dem Funktionsumfang der Software zum Kaufzeitpunkt.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Erhalt des/der Lizenzschlüssel(s). Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der ANWENDER an der Software ohne ausdrückliche Genehmigung von BARTELS MEDIA Änderungen vornimmt, oder wenn das Fehlerbild in einer anderen als in der spezifizierten Softwareumgebung auftritt, es sei denn, der ANWENDER weist nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.
Die Gewährleistung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung des ANWENDERS, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. BARTELS MEDIA gibt in der Produktbeschreibung an, welche Betriebssysteme für die jeweilige Softwareversion geeignet sind.
BARTELS MEDIA sichert zu, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den ANWENDER keine Rechte Dritter entgegenstehen.
BARTELS MEDIA übernimmt für kostenlos bereitgestellte Software (Freeware, Beta-/Test-/Demoversionen) keine Gewährleistung. Die Haftung von BARTELS MEDIA bei der Nutzung kostenfreier Testsoftware ist gem. untenstehender Haftungsbeschränkungen eingeschränkt.
Haftung
Die Ansprüche des ANWENDERS auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen BARTELS MEDIA richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
BARTELS MEDIA schließt – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – jegliche Haftung für kostenfreie Testsoftware aus. Kostenfreie Testsoftware und mit ihr zusammen gelieferte Dateien werden - so wie sie sind - von BARTELS MEDIA zur reinen Evaluierung in nicht kritischen Testumgebungen zur Verfügung gestellt.
BARTELS MEDIA rät vom Einsatz von Testsoftware, "Betaversionen" und "Veröffentlichungskandidaten" in Produktivumgebungen ab. Der ANWENDER erwirbt durch die Nutzung kostenfreier Testsoftware keine Ansprüche hinsichtlich des Funktionsumfanges, der Eigenschaften oder der Brauchbarkeit der kostenfreien Testsoftware zu irgendeinem Zweck gegen BARTELS MEDIA. Testsoftware ist nicht fehlertolerant und sollte keinesfalls in einer IT-Umgebung eingesetzt werden, die den Einsatz fehlertoleranter Software erfordert.
Dieser Haftungsausschluss gilt für den Verlust von Informationen und Daten jeglicher Art, den Verlust von zukünftigen Geschäftsgewinnen, die Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes des ANWENDERS und andere finanzielle Verluste die durch die bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung kostenfreier Testsoftware entstanden sind, ist aber nicht auf die genannten Fälle beschränkt. Alle Risiken der Nutzung kostenfreier Testsoftware von BARTELS MEDIA liegen bei dem ANWENDER.
Soweit die Haftung von BARTELS MEDIA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von BARTELS MEDIA.
Im Falle von Bedienfehlern oder sonstiger unsachgemäßer Behandlung des ANWENDERS ist die Geltendmachung jeglicher Mängel ausgeschlossen, es sei denn, der ANWENDER beweist auf seine Kosten, dass die Mängel von BARTELS MEDIA zu vertreten sind. Sollte sich im Laufe der Mangelbehebung herausstellen, dass ein Mangel auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung durch den ANWENDER zurückzuführen sind, kann BARTELS MEDIA eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand im Rahmen der angeblichen Mängelbeseitigung verlangen. Der ANWENDER wird BARTELS MEDIA bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
Für sonstige Schäden, die auf anderen Pflichtverletzungen durch BARTELS MEDIA beruhen, haftet BARTELS MEDIA nur unbeschränkt, wenn eine garantierte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BARTELS MEDIA vorliegen.
Sofern BARTELS MEDIA zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ANWENDER regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung von BARTELS MEDIA für schuldhaften Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
Unberührt bleibt auch die Haftung von BARTELS MEDIA bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und/oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Software durch BARTELS MEDIA.
BARTELS MEDIA schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob BARTELS MEDIA ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet BARTELS MEDIA insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der ANWENDER unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch BARTELS MEDIA, haftet BARTELS MEDIA – unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen - gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Die Haftung von BARTELS MEDIA nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt unberührt.
Weiterer Umfang der Rechteeinräumung
BARTELS MEDIA behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte.
Der ANWENDER darf die Software nicht verändern, dekompilieren, entschlüsseln, disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder versuchen, den Quellcode der Software zu rekonstruieren oder die Software in anderer Weise auf eine von Menschen lesbare Form zurückzuführen; oder technische Schutzmaßnahmen im Produkt umgehen oder ein Verfahren zu deren Umgehung zur Verfügung stellen.
Geheimhaltung
Die Software enthält Bestandteile (z. B. Algorithmen, Kommandozeilenparameter oder Steuerbefehle), die BARTELS MEDIA als vertrauliche Informationen behandelt; es handelt sich dabei um Betriebsgeheimnisse von BARTELS MEDIA.
Der ANWENDER hat übermittelte Lizenzschlüssel, Steuerbefehle oder Kommandozeilenparameter vertraulich zu behandeln und eine Offenlegung solcher vertraulichen Aspekte zu verhindern. Eine Veröffentlichung der Lizenzschlüssel hat eine sofortige Vertragsbeendigung und dauerhafte, ersatzlose Sperrung der Lizenzschlüssel zur Folge.
Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der ANWENDER ist nicht berechtigt, mit BARTELS MEDIA geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit BARTELS MEDIA geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von BARTELS MEDIA ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Online-Streitbeilegung
BARTELS MEDIA liefert nicht direkt an Verbraucher und nimmt daher nicht daran teil. BARTELS MEDIA weist ungeachtet dessen vorsorglich auf die, für Unternehmen, die Verbraucher beliefern, verpflichtende Information über die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU) Nr. 524/2013 hin:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Verschiedenes
Der Anwender verzichtet auf das Verlangen zur Bestätigung der Echtheit und/oder Richtigkeit der ausgestellten Lieferantenerklärungen/Langzeit-Lieferantenerklärungen bei der zuständigen Zollstelle ein Auskunftsblatt INF 4 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.
Beratungsdienstleistungen
Der ANWENDER ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.
Installation, Schulung und Einweisung durch BARTELS MEDIA wird auf freiwilliger Basis gewährt, gehört aber nicht zum verbindlich zugesichertem Leistungsumfang, es sei denn es liegt eine explizite Vereinbarung hinsichtlich der zu erbringenden Schulungsleistungen vor.
Beratungs-/Schulungsverträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. BARTELS MEDIA bemüht sich mit ihren Möglichkeiten nach bestem Wissen zur Erreichung der gewünschten Ziele, schuldet aber kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden auf Grund geltender Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.
Die Vergütung für Beratungsdienstleistungen ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des ANWENDERS von BARTELS MEDIA anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Terminabsagen/-verschiebungen seitens des ANWENDERs werden Stornogebühren für die An-/Abreise und Unterkunft in Rechnung gestellt, sofern tatsächlich Kosten angefallen sind.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von BARTELS MEDIA in Trier.
Dasselbe gilt, wenn der ANWENDER keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dasselbe gilt, wenn der ANWENDER keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von BARTELS MEDIA auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Von diesen AGB existieren verschiedene Sprachversionen. Im Falle einer Abweichung zwischen den Sprachversionen hat die deutschsprachige Fassung Vorrang.